Unterstützer werden
So können auch Sie die Arbeit der DWIH mitgestalten und von ihr profitieren: ob als Hauptunterstützer oder assoziierter Unterstützer – es bieten sich verschiedene Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit.
Die Deutschen Wissenschafts- und Innovationshäuser (DWIH) werden von deutschen Wissenschaftsorganisationen, deutschen forschenden Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen getragen, zu deren Aufgaben Innovationsförderung und Standortmarketing gehören. Unterstützer können Einrichtungen werden, die bereit sind, sich aktiv für die Ziele der DWIH einzusetzen: die Erhöhung der Sichtbarkeit deutscher Innovationsträger, die Vermehrung des Wissens über die deutsche Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationslandschaft, die Beratung von Akteuren in Deutschland und im jeweiligen Sitzland sowie die Vernetzung von Innovationsträgern vor Ort.
Haben Sie Interesse? So können Sie die Arbeit der DWIH mitgestalten
Sie können einen Antrag auf Mitarbeit in einem DWIH als Unterstützer an die Direktorin bzw. den Direktor des Hauses richten. Über den Antrag entscheidet der Beirat des DWIH. Zwei Formen des Engagements sind möglich: als Hauptunterstützer oder als assoziierter Unterstützer.
Hauptunterstützer
Voraussetzung für eine Aufnahme als Hauptunterstützer eines DWIH ist eine Repräsentanz im jeweiligen Land durch ein Büro oder eine für diesen Zweck delegierte und offiziell ernannte Einzelperson. Deutsche Unternehmen müssen für die Aufnahme als Hauptunterstützer Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung im Sitzland belegen, zum Beispiel durch die Existenz einer Forschungs- und Entwicklungsabteilung oder den Nachweis von einschlägigen Innovationsprojekten. Jeder Hauptunterstützer ist berechtigt, eine stimmberechtigte Vertreterin bzw. einen stimmberechtigten Vertreter in den Beirat des DWIH zu entsenden.
Assoziierte Unterstützer
Deutsche Wissenschaftsorganisationen, deutsche forschende Unternehmen sowie weitere Einrichtungen mit Aufgaben im Bereich Innovationsförderung und Standortmarketing können assoziierte Unterstützer eines DWIH werden, auch wenn sie noch nicht im jeweiligen Land tätig sind. Voraussetzung ist ein Interesse an einer künftigen kontinuierlichen Präsenz oder an einer regelmäßigen substanziellen Beteiligung an Aktivitäten des DWIH, zum Beispiel durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen im Sitzland. Jeder assoziierte DWIH-Unterstützer ist berechtigt, eine stimmberechtigte Vertreterin bzw. einen stimmberechtigten Vertreter in den Beirat des DWIH zu entsenden.